Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. Für den Inhalt der Leistungspflicht ist ausschliesslich eine schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
2.2 Ergänzend gelten, soweit abgeschlossen, in nachstehender Reihenfolge der Partnervertrag, die Einzellizenzbedingungen, der Softwarepflege- und Supportvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR.
2.3 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. Für den Inhalt der Leistungspflicht ist ausschliesslich eine schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
2.2 Ergänzend gelten, soweit abgeschlossen, in nachstehender Reihenfolge der Partnervertrag, die Einzellizenzbedingungen, der Softwarepflege- und Supportvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR.
2.3 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3. Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte im die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäss, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR angemessen. Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR aus § 643 BGB bleiben unberührt.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5. Lieferfrist
5.1 Von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

6. Preise
6.1 Die Preise verstehen sich netto ausschliesslich Verpackungs- und Frachtspesen. Massgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
6.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6.4 Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung ist die Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

7. Zahlung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. ab 01.01.1999 dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR einen höheren Schaden nachweist.
7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltendmachen.
7.3 Schuldet der Kunde Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

8. Annahmeverzug des Kunden
Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR einen höheren Schaden nachweist.

9. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
9.2 Von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR auftragsgemäss installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR am gleichen Tag testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde am gleichen Tag schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
9.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR bei Mängeln ihrer Software bzw. Werkleistungen wie folgt Gewähr:
9.4.1 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR gewährleistet, dass die Software der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht und auf geprüften und fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.
9.4.2 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Kunden wesentlichen Aspekten ändern. Der Kunde wird Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.
9.4.3 Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 9.4.4 Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.
9.5 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
9.7 Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungs-pflichten ist Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgers erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR ab. Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR nimmt die Abtretung an.
10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräusserungserlös zu befriedigen.
10.4 Bei einem Rücknahmerecht gemäss vorstehendem Absatz ist Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
10.5 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.6 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

11. Umfang der Rechtseinräumung
Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Einzellizenzbedingungen für Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR Software für die jeweiligen Produkte.

12. Haftung
12.1 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.
12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.
12.3 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
12.4 Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.
12.5 Die Haftung ist - ausser bei Vorsatz - in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
12.6 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR.
12.7 Es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, dass vor Beginn von Wartungs-/Reparaturarbeiten eine ordnungsgemässe Datensicherung erfolgt ist. Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR übernimmt weder die Prüfung der vorangegangenen Datensicherung, noch das Vorhandensein der richtigen Daten auf den Sicherungsdatenträgern und übernimmt keine Haftung, falls Daten auf den Sicherungsdatenträgern fehlerhaft waren.
12.8 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

13. Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR geschlossene Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15. Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten
Der Kunde ermächtigt Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
16.2 Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
16.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR ist Mülheim an der Ruhr.
16.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Mülheim an der Ruhr vereinbart.

Allgemeine BroadgunService Bedingungen

1. Supportleistungen
1. Die Nicole Nolden & Hans-Jörg Nolden GbR (N&N)hält während ihrer üblichen Geschäftszeiten, die auf Anfrage mitgeteilt werden, geschultes und qualifiziertes Personal vor, das den Anwender und Vertriebspartner im Umgang mit der vertragsgegenständlichen Software berät und unterstützt. Der Support darf nur durch den Anwender bzw. Vertriebspartner in Anspruch genommen werden.

2. N&N ist bemüht, Fragen zur jeweiligen Applikation sofort bei Anfrage zu beantworten, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, wird N&N dies innerhalb vorstehender Frist mitteilen und diese Fragen in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich beantworten.

3. Die N&N ist nicht verpflichtet, Anfragen des Anwenders zu beantworten, die offensichtlich darauf beruhen, dass seitens des Anwenders keine oder keine ausreichende Schulung wahrgenommen wurde oder auch für Sachverhalte, die im Handbuch behandelt werden.

2. Weitere Dienstleistungen
Sollten im Rahmen der Supportanfragen Schulungen oder Vor-Ort-Termine notwendig sein, so werden diese, nach vorheriger Absprache kostenpflichtig angeboten. Voraussetzung dafür ist eine Auftragsbestätigung des Anwenders oder Vertriebspartners.
3. Obliegenheiten des Anwenders bzw. Vertriebspartners
1. Der Anwender bzw. Vertriebspartner stellt seine Supportanfragen per E-Mail, Fax, Internet (Call-MeBack) oder per Telefon an die von der H&N genannte Adresse bzw. Rufnummer.

2. Der Anwender bzw. Vertriebspartner verpflichtet sich, alle angeforderten Informationen, Unterlagen und Dokumente (evtl. auch Datensicherungen), die für die N&N im Rahmen der Problemlösung relevant sind, zur Verfügung zustellen. Die N&N wird die Anwender bzw. Vertriebspartner über Art und Umfang der benötigten Informationen in Kenntnis setzen.

3. Dem Anwender bzw. Vertriebspartner obliegt es im eigenen Interesse, die von der N&N bearbeiteten Dateiinhalte vor Anwendung zu überprüfen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, vor jeder Pro-gramm Änderung eine Datensicherung zu erstel-len.

4. Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Vergütung ist optional nach dem ersten Jahr der Nutzung der Software im Voraus fällig.
5. Vertragsdauer
Der BroadgunService im ersten Jahr ist immer Bestandteil der Lizenzgebühr. Darüber hinaus kann optional der Vertrag auf ein oder zwei weitere Jahre verlängert werden. Eine Kündigung muss nicht erfolgen.

6. Schlussbestimmungen
1. Die N&N ist berechtigt, einen Subunternehmer in die Erbringung der Supportleistungen einzuschalten, solange dies keine Reduzierung der Verfügbarkeit und Qualität der Supportleistungen zur Folge hat.

2. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Ergänzend gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der N&N.

3. Die N&N verpflichtet sich, die erhaltenen Daten und Informationen nur intern zu verwenden und vertraulich zu behandeln. Eventuell erhaltene Daten und Informationsträger werden nach Bearbeitung vernichtet.

7. Gerichtsstandvereinbarung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der N&N.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragszweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt und ihrerseits wirksam ist.